Ungewollt schwanger?

 

Eine ungewollte Schwangerschaft kann JEDE Frau treffen! 

Bevor du weiterliest: solltest du schwanger, dir aber nicht sicher sein, ob du sie austragen möchtest, besorg dir umgehend einen Termin bei einer staatlich anerkannten Schwangerenkonfliktberatung. Bayreuth: 0921 – 728-233

Die Terminvergabe dauert unter Umständen ein paar Tage und du hast hier in Deutschland nach der Beratung noch eine Wartefrist von weiteren 3 Tagen. Während dieser Wartezeit hast du genug Zeit, deine Entscheidung zu überdenken, dich aber auch umzuentscheiden.

Wichtig: du bist nicht allein und du hast nichts falsch gemacht! Viele Frauen schämen sich, wenn sie feststellen, dass sie unerwartet schwanger sind. Noch immer hält sich das Klischee, dass „so etwas…“ nur verantwortungslosen jungen Frauen passiert, die nicht richtig verhüten. Weit gefehlt, denn mehr als 60 % derer, die sich für einen Abbruch entscheiden, haben bereits Kinder!

  •  straffreier Abbruch (in Deutschland) bis zum Ende der 12. Woche nach Befruchtung, das entspricht der 14. SSW
  • medikamentöser Abbruch bis zum Ende der 9. SSW
  • danach nur noch operativer Abbruch mgl. (Ausschabung)
  • grundsätzlich gilt, dass der Abbruch umso einfacher und weniger belastend ist, je früher er stattfindet
  • weitere Infos unter: profamilia.de, familienplanung.de, @mehralsdudenkst (Instagram), Buch „Deine Entscheidung“ von Laura Dornheim (erhältlich in der Stadtbibliothek Bayreuth)

Das Beratungsgespräch:

  • ist gesetzlich unter Angabe von Gründen (egal welche) vorgeschrieben, aber kostenfrei
  • bekommst du nur bei staatlich anerkannten Beratungsstellen  sowie auch den für den Abbruch nötigen Beratungsschein (immer, egal, wie die Beratung verläuft)
  • du bist keineswegs verpflichtet, dich zu rechtfertigen
  • du kannst allein oder in Begleitung (Partner, Freundin, Mutter/Eltern) zur Beratung gehen
  • sie dauert ca. 45 min

Der Beratungsschein …

… ist ein Schein auf Papier: es gibt keine Kopie oder digitale Version. Achte also gut auf ihn! Fotografier ihn mit deinem Handy oder kopier ihn und verstaue ihn sicher! Nur gegen Vorlage dieses Scheins wird ein Abbruch vorgenommen.

Dennoch kannst du dich auch mit diesem Schein immer noch FÜR eine SS entscheiden.

Es ist allein deine Entscheidung! Und du wirst die richtige für dich treffen.

„Es gibt kein einziges Gesetz in Deutschland, das exklusiv in den Körper von volljährigen Männern eingreift. Kein Gesetz „schützt“ den Mann vor etwas, zu dem sein Körper biologisch exklusiv in der Lage ist. Kein Gesetz knüpft eine Entscheidung über etwas, was nur ein männlicher Körper kann, an Strafbarkeiten oder Beratungen. Das Recht, ganz allein über die Funktionen des eigenen Körpers zu bestimmen, muss endlich ganz grundsätzlich und überall nicht nur für Männer gelten, sondern auch für den Teil der Menschheit, der über eine Gebärmutter verfügt.“ Nina Strasser, Juristin

Schwangerschaftsabbrüche sind an sich KEINE Kassenleistung. Sie kosten in Dtld. zwischen 300 – 600 €.

Allerdings ist eine (meist unproblematische) Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Geringverdienenden möglich. Informiere dich! Formulare sind zum downloaden oder vor Ort erhältlich. Allerdings musst du diesen Antrag entweder mit der Post schicken oder (damit du weißt, dass der Brief auch wirklich bei deiner Krankenkasse ankommt [die Zeit läuft dir u.U. davon]) gleich vor Ort (Geschäftsstelle) einreichen.


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